GSG PR900W, Pressluftgewehr, 4,5mm (.177)

Artikel-Nr.: 101029

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GSG PR900W Pressluftgewehr, 4,5mm (.177), Diabolos.

GSG Pressluftgewehr mit hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Gewehr kann sowohl im Einzelschuss-Modus als auch mit dem mitgelieferten 9-Schuss Magazin betrieben werden. Der hochwertige Buchenholzschaft mit Fischhaut sorgt für optimalen Halt. Der maximale Fülldruck liegt bei 200 bar.
Das Modell verfügt über eine 11mm Prismenschiene, eine einstellbare Mikrometer-Visierung, eine gummierte Schaftkappe und eine manuelle Sicherung.
Es ist nur für Rechtsschützen geeignet!

Special Features
• Buchenholzschaft mit Fischhaut
• Einzelschuss & 9 Schuss Trommelmagazin
• Einstellbare Mikrometervisierung
• Gummierte Schaftkappe
• Tank-Volumen 100 ml (max. 200 bar)

Technische Daten des GSG PR900W:
System: Pressluft
Modell: GSG PR900W
Kaliber: 4,5 mm (.177) Diabolo
Magazinkapazität: 1-9 Schuss
Gewicht: 2.220 g
Gesamtlänge: 980 mm
Energie: max. 170 m/s

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.


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Information for handling an Air Gun in Germany (german language only):

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

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