GSG AN500, Kipplauf Federdruck Gewehr, 4,5mm (.177)

Artikel-Nr.: 101030

Auf Lager

64,90

Preise inkl. der deutschen MwSt. (ausser abweichend in Art.-Beschreibung gekennzeichnet), zzgl. Versand.
Aufgrund der EU-Mehrwertsteuerreform vom 01.07.2021 wird am Ende des Bestellprozesses der Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes erhoben.




Das GSG AN500 ist ein klassisches Knicklauf-Gewehr, ideal für Einsteiger. Das geringe Gewicht macht es auch attraktiv für weibliche Hobbyschützen. Das Leuchtpunktvisier ermöglicht zudem ein präzises Schießen auch bei widrigen Witterungsverhältnissen. Das Modell verfügt über einen offenen Korntunnel, eine einstellbare Mikrometer-Visierung, eine ventilierte Schaftkappe und eine gefräste 11mm Prismenschiene. Es ist für Links- sowie Rechtsschützen geeignet.

Special Features
Robuster Kunststoffschaft
Vollmetall-Systemgehäuse
Offener Korntunnel
Einstellbare Mikrometervisierung
Leuchtpunktvisierung
11mm Prismenschiene
Ventilierte Schaftkappe

Techn. Daten zu GSG AN500

Artikel

GSG AN500

 

System

Knicklauf

 

Lauf

gezogener Lauf

 

Kaliber

4,5 mm (.177)

 

Magazinkapazität

1-schüssig

 

Gewicht

1.980 g

 

Gesamtlänge

1.000 mm

 

Energie

max. 170 m/s

 

 

 

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.



--------------------------------------------

Information for handling an Air Gun in Germany (german language only):

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, haben auch diese Produkte gekauft

*

Preise inkl. MwSt.(ausser abweichend in Art.-Beschreibung gekennzeichnet), zzgl. Versand.
Aufgrund der EU-Mehrwertsteuerreform vom 01.07.2021 wird am Ende des Bestellprozesses der Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes erhoben.


Diese Kategorie durchsuchen: Luftdruckwaffen