Zoraki R1 4,5", 9mm R., Schreckschuss

Artikel-Nr.: 20400

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Atak Zoraki R1 4,5", hochwertige 9mm Gas- und Signalrevolver.

Gewicht: 730g, Länge: 24 cm
Kaliber: 9 mm R.
Trommel: 6 Schuss
Abzug: Single action und double action

Sowohl die 6 Schuss fassende Trommel wie auch diverse Bauteile sind aus hochwertigem Stahl gefertigt und sorgfältig verarbeitet. Dementsprechend präzise ist der Schlossgang dieses Revolvers. Die Lauflänge misst 4,5" und das Finish ist schwarz matt brüniert.

Verschießt 9mm Revolver Knall-, Flashbang- oder Gasmunition.

Zuverlässiger Begleiter, ideal für die Selbstverteidigung unterwegs oder zuhause. Bitte denken Sie daran: Führen nur mit kleinem Waffenschein. (Haben Sie die Pistole zur Sicherheit nur zuhause liegen, dann brauchen Sie keinen kleinen Waffenschein.)

Lieferung inkl. Pyrobecher und Reinigungsbürste im PVC Koffer.

(Die Pistolen/Revolver der Marke Zoraki haben sich in kürzester Zeit auf dem Markt der Platzpatronenwaffen etabliert und zählen qualitativ zu der absoluten Oberklasse der Schreckschußpistolen. So werden hier funktionswichtige/verschleißanfällige Teile komplett aus Stahl gefertigt oder mit Stahl verstärkt, eine Eigenschaft die man selbst bei Deutschen Herstellern leider kaum noch findet. Wir selber sind sehr angetan von der Qualität/Material/Verarbeitung/Zuverlässigkeit dieser Pistole - und das doppelt im Hinblick auf den Preis dieser Waffen! So wurden bei Markteinführug Mitte 2014 von den Modellen 906/917 im ersten Monat 1500 Stück abgesetzt - das ist in dieser Form einzigartig im Bereich der Schreckschußwaffen. Geben Sie einfach mal "Zoraki Schreckschußpistole" bei youtube ein und schauen Sie sich die Videos an - hier werden die Pistolen teilweise mit sehr hochpreisigen Modellen Vergleichstest unterzogen - mit stets überzeugenden Ergebnis. Auch werden Tests von Munition inzwischen sehr gerne mit Zorakis durchgeführt - weil die Pistole gleichbleibend und gut verschießt.)

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.

Der Erwerb und Besitz ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

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, sofern nicht schon aus früheren Bestellungen hier vorliegend.

Wir informieren zum Umgang mit Gas- und Signalwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Das Führen von Gas und Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar.

3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig (12 Abs. 4 WaffG):
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

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