Walther PK380, 9mm P.A.K., Schreckschuß

Artikel-Nr.: 90381

Leider ausverkauft!

179,90

Preise inkl. der deutschen MwSt. (ausser abweichend in Art.-Beschreibung gekennzeichnet), zzgl. Versand.
Aufgrund der EU-Mehrwertsteuerreform vom 01.07.2021 wird am Ende des Bestellprozesses der Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes erhoben.

Der stahlgewordene Traum eines jeden Gas-Signal-Waffen Sammlers. Bei der PK380 verschmelzen die legendären Eigenschaften verschiedener Walther Pistolen zu einem neuen erfolgreichen Modell. Leicht, robust und führig schließt die PK380 die Lücke zwischen Taschenpistole und Dienstwaffe. Mit ihrem starken Kaliber bietet sie aber dennoch genug Power. Wie zu erwarten wurde die .380 Auto Variante mit Begeisterung am Markt aufgenommen. Schlitten, Hahn, Visierung sowie diverse Funktionsteile sind bei dieser Schreckschuss-Variante der PK380 aus Stahl gefertigt und so nah am Original wie nur möglich. Keine andere momentan am Markt befindliche Gas-Signal-Waffe bietet eine solche Qualität. Ein Energiebündel mit der Lizenz zum Erfolg.
 

Kaliber 9 mm P.A.K.
Magazinkapazität 8 Schuss
Länge 168 mm
Gewicht 560 g

 

Der Erwerb und Besitz ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

Kaufen Sie diesen Artikel so senden Sie uns bitte einen Altersnachweis zu
, sofern nicht schon aus früheren Bestellungen hier vorliegend.

Wir informieren zum Umgang mit Gas- und Signalwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Das Führen von Gas und Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar.

3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig (12 Abs. 4 WaffG):
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Diese Kategorie durchsuchen: Schreckschußwaffen