Walther P38 CO2 Pistole 4,5mm, Spezial P38 Gold/Nickel, Blow-Back, Walther, 4,5mm Stahl BB, CO2
"Limited Edition 1 of 1200"
Anlässlich des 80. Jubiläums der Walther P38 (damals noch P.38) spendiert UMAREX diesem Klassiker ein würdiges Comeback. Dabei ist sie bereits seit 2012 nicht mehr aus unserem Sortiment wegzudenken. Ob als Druckluftpistole in Schwarz mit Griff im Holzoptik oder in der „Legendary“ Variante im Used-Look komplett in Grau. Die CO2-Airguns der P38 machen seit Jahren eine gute Figur. Und auch die Airsoft-Variante der P38 wartet mit beeindruckender Detailverliebtheit auf. Heute erstrahlt der CO2-Nachbau der ehemaligen Ordonnanzpistole im edlen – aber unaufdringlichen – Gold-Finish mit Nickel-Elementen und Griffschalen im Elfenbein-Look und bietet für technisch interessierte Sammler und Freizeitschützen einige technische Raffinessen. Ganz im Sinne des Originals lässt sich die P38 in ihre Baugruppen zerlegen und gibt das Innenleben dieser Vollmetallpistole preis. Diese Bauweise bringt den Klassiker auf stattliche 730 g und ein Blowback-System sorgt für einen deutlich spürbaren Rückstoß.
Technische Daten
Kaliber |
4,5 mm (.177) BB |
Antrieb |
CO2 |
Magazinkapazität |
20 Schuss |
Sicherung |
Schlagbolzensicherung |
Länge |
211 mm |
Lauflänge |
125 mm |
Gewicht |
730 g |
Geschossgeschwindigkeit |
120 m/s |
Abzug |
Single-Action |
Besonderheit(en) |
Blow Back |
Schuss pro Kartusche |
ca. 60 |
Energie |
2,4 Joule |
Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.
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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.