GSG Mod. M14, S-AEG, Ausverkauf

Artikel-Nr.: 40031[1]

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Das berühmte M14 war von 1957 bis 1967 das Standardgewehr der United States Army. In dieser Zeit wurden ca. 1,3 Mio. Stück dieses Gewehrs gebaut. Auch heute noch sind geringe Stückzahlen, wie z.B. im Weißen Haus oder bei den Navy Seals im öffentlichen Dienst der USA vertreten.

Der detailgetreue Nachbau aus dem Hause Cyma mit S-AEG System und einer Energie von ca. 1,3 Joule ist hochwertig verarbeitet. Das Gewehr wurde aus Metall gefertigt und verfügt über einen Kunststoffschaft in Holzoptik, eine einstellbare hintere Visierung, eine Railschiene und ein Hi Cap Metallmagazin. Das bewährte Spin-Up System sorgt für Präzision auf höchstem Niveau. Im Lieferumfang sind Akku (Ni-Mh 8,4V-1.100mAh, Anschluss klein), Ladegerät und Tragegurt (grün) enthalten.

Modell: GSG Mod. M14
System: S-AEG, Hop-Up
Material: Metall und ABS-Kuntstoff in Holzoptik
Kaliber: 6 mm BB
Magazinkapazität: 400 Schuss
Gewicht: 3.480 g
Gesamtlänge: 1120 mm
Energie: Ca. 1 Joule


Soft Air Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetzt und müssen eine 'F'-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).

Altersnachweis 18+ erforderlich!

 

Information for handling an Air Gun in Germany (german language only):
 

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

 

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