Airsoft Sturmgewehr G3, mit offizieller H&K Lizenz, aus Metall gefertig, mit originalgetreuen Stempeln versehen.
Das Gewehr 3 blickt auf eine sehr lange Verwendungszeit bei der Bundeswehr zurück, und ist auch heute noch, gerade wegen seiner Geschichtsträchtigkeit ein beliebtes Gewehr bei militärischen Einheiten in aller Welt. Wer einen solchen Klassiker besitzen will, greift am besten zum freiverkäuflichen Airsoft-Nachbau. Denn dieses originalgetreue Replika kommt dank hochwertigem Stahl-Stanzkörper auf satte 3,5 kg. Die machen sich besonders beim starken GBB bemerkbar, wenn bei jedem Schuss ein kräftiger Rückstoß abgegeben wird. Zerlegbar in seine Baugruppen und mit seinen feinen Details, sowie authentischen Markings kommen neben Spielern auch Sammler auf ihre Kosten und machen das G3 zum Must-have für alle Fans.
Energiestufe (E₀) < 1,6 J
Kaliber 6 mm BB
Antrieb Gas
Magazin- / Trommelkapazität 20 Schuss
Sicherung Feuerwahlhebel
Shoot-Up einstellbar
Länge 1025 mm
Gewicht 3566 g
Empfohlene BBs 0,20 g
Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.
Auf dem dritten Bild seht Ihr ein original G3 im Vordergrund und im Hintergrund das Airsoft G3. Das G3 im Vordergrund wirkt nur aufgrund der Perspektive der Kamera größer. Die G3's sind 1:1 in den Abmessungen und dem "Feeling" in der Hand. So gut wie nicht voneinander unterscheidbar.
Wir verkaufen das G3 lagernd und nicht auf Reservierung. Das heißt - hier bestellt Ihr nur was auch sofort an Euch lieferbar ist.
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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.