Walther Lever Action - CO2 WESTERN-GEWEHR 4,5mm Diabolo (.177)

Artikel-Nr.: 1200801

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Die Walther Lever Action Modelle sind eine gelungene Kombination von Tradition und Innovation: eine amerikanische Legende unter den Repetierern kombiniert mit neuester CO₂-Technik. Die große 88 Gramm CO₂-Kapsel hat eine Kapazität für mindestens 450 Schuss bei konstanter Energie. Der Repetiervorgang bietet Wild-West-Feeling pur: Wie beim legendären Original schiebt der Schütze den Unterhebel nach vorne und transportiert so das Trommelmagazin eine Position weiter. Der dadurch nach hinten geschobene Verschluss spannt gleichzeitig den Hahn. Das Standard-Modell aus edlem Holz und robustem Metall ist ein echter Klassiker – sowohl im Original als auch bei der CO₂-Variante. Ein amerikanischer Mythos lebt weiter – hergestellt in Deutschland.

Technische Daten der Lever Action Umarex 460.00.40
Kaliber: 4,5mm / .117 cal. Diabolo
Kapazität: 8 Schuss
System: 88g Co2 Kapsel (nicht im Lieferumfang)
Länge: 996mm
Lauflänge: 480mm
Gewicht: 2800g
Geschossgeschwindigkeit 165 m/s
Energiestufe 7,5 Joule
Material: Stahl/Holz/Polymer
Abzug: Single Action
Visierung: Höhen und Seiten verstellbar
Sicherung: manuell



Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.

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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

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