Umarex Legends MP40, CO2 MP 4,5mm, Blowback, Vollmetall, schwarz.
Absolute Marktneuheit und seit dem 22.03.2017 lagernd verfügbar!
Die MP40 mit zwei 12-Gramm-Kapseln CO2 betrieben und feuert 50 Stahl-BB’s in 4,5 mm aus ihrem Magazin, und das mit beeindruckendem Blowback-Effekt und Sound. Der Schaft lässt sich abklappen, das Gehäuse kommt in mattem Schwarz.
Legends wirklich super gelungen und liegt wie das Original in der Hand. Ideal wenn man neben der Dekoration oder Reenactment noch den Spaß des Schießens auf Scheiben / Dosen etc. möchte.
Auf einem der Bilder seht Ihr die Legends MP40 in der Standard und der gealterten Version neben zwei originalen MP40 liegen (eine davon in der frühen version mit dem glatten Magazinschacht). Die Legends MP40 machen einen super Eindruck.
Eine MP40 als "Luftgewehr" - eine riesen Gaudi!
Technische Daten:
Kaliber |
4,5 mm (.177) BB |
Magazinkapazität |
50 Schuss |
Geschossgeschwindigkeit |
140 m/s |
Schuss pro Kartusche |
ca. 200 |
Abzug |
Single-Action |
Länge |
830 mm |
Gewicht |
3500 g |
Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.
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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.