Hochwertige Nachbau der Sig Sauer MPX im Kaliber 4,5 mm Diabolo. Sie wird mit einer 88g Co2-Kapsel betrieben und erlaubt mit ihrem 30-Schuss Magazin ein sehr schnelles und gleichzeitig präzises Schießen. (Wem eine 88 Co2 Kapsel zu viel ist, der kann über einen Adapter auch 12G Co2 Kartuschen nutzen. Adapter nicht im Lieferumfang - gibt es von der Firma Walther und kann separat im Shop erworben werden.)
Modell: Sig Sauer MPX
System: Co2 Non Blow Back
Kaliber: 4,5 mm Diabolo
Lauf: gezogener Lauf
Magazinkapazität: 30 Schuss
Gewicht: 2.720 g
Gesamtlänge: 660 mm
Energie: max. 170 m/s
SIG RPM (Rapid Pellet Magazine)
Das Modell verfügt über ein innovatives mehrschüssiges Magazin für Diabolos mit einer Kettenzuführung. Das patentierte Pellet-Antriebssystem des RPM führt in 3,5 Sekunden problemlos bis zu 30 Schuss zu.
Die Klapp-Kimme mit zwei Lochabsehen besteht aus Metall und kann seitlich verstellt werden und hat. Das Korn ist in der Höhe einstellbar.
Special Features
- 30 Schuss RPM-Magazin
- Aluminium Handguard
- Gezogener Stahllauf 8“
- Moderner Synthetikschaft
- Manuelle Sicherung
- R.I.S.-Vorderschaft
- Metallgehäuse
- Einstellbare Flip-Up Visierung
- 22mm Railschiene
Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.
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Information for handling an Air Gun in Germany (german language only):
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.