Beretta CX4 Storm, Luftgewehr 4,5mm Diabolo (.177), 30 Schuss, halbautomatisch

Artikel-Nr.: 90480

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Dieser originalgetreue Nachbau des Beretta Cx4 Storm begeistert mit seiner Kapazität von 30 Diabolos, angetrieben von einer 88 g CO2-Kapsel im Hinterschaft. Mit einer Kapazität von über 200 Schuss sorgt diese Luftdruckwaffe auch bei schnellen Serien für hohe Präzision und konstante Energie.

Das Modell Cx4 Storm verfügt über eine lange Picatinny-Schiene zur Montage von Zielfernrohren, Leuchtpunktzielgeräten oder Lasern. 

Kaliber    4,5 mm (.177) Diabolo
Antrieb    88g CO2 Kapsel
Magazinkapazität    30 Schuss
Sicherung    manuell
Visierung    Lochkimme seitlich-, Korn höhen-verstellbar
Maximale Energie    max. 7,5 Joule
Länge    780 mm
Lauflänge    445 mm
Gewicht    2400 g
Geschossgeschwindigkeit    170 m/s
Abzug    vorgespannt
Besonderheit(en)    Blow-Back System

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.

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Information for handling an Air Gun in Germany (german language only):
 

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

Zubehör

Produkt Hinweis Status Preis
88g Co2-Kapsel 88g Co2-Kapsel
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