Diana Mauser K98 Holz 4,5mm Diabolo Pressluft

Artikel-Nr.: 903882

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Mauser K98 Holz 4,5mm Diabolo  - Druckluft Pressluft | PCP
Echt. Legendär. Mauser K98 - made by Diana

Den deutschen Klassiker der Waffengeschichte gibt es nun auch als hochwertiges Pressluftgewehr. Diese Luftdruckwaffe vereint die Eleganz der Vergangenheit mit modernster Waffentechnologie aus dem Hause Diana. Bei der Entwicklung wurde das Hauptaugenmerk auf die authentische Gestaltung der Waffe gelegt. Die aufgesetzte 11mm Prismenschiene erlaubt den Anbau einer passenden Optik. Die hintere Metall-Visierung lässt sich sowohl in der Höhe als auch seitlich verstellen. Der maximale Fülldruck liegt bei 200 bar. Lieferung inklusive 12 Schuss Magazin.
Features

Pressluft-Technologie
Einzelschuss & 12 Schuss Trommelmagazin
DIT - DIANA Improved Trigger
Holzschaft mit Schaftkappe aus Metall
Tankvolumen 100 ml

Kaliber: 4,5 mm (.177)
System: Pressluft | PCP
Munitionstyp: Pellets
Lauf: gezogener Lauf
Magazinkapazität: 12 Schuss
Abzug: DIT - DIANA Improved Trigger
Gewicht: 3.000 g
Gesamtlänge: 1.090 mm
Energie: max. 170 m/s

 

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.

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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

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