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Glock 17 Gen5, Blowback, 4,5mm (.177), CO2

Artikel-Nr.: 912272

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149,90

Preise inkl. der deutschen MwSt. (ausser abweichend in Art.-Beschreibung gekennzeichnet), zzgl. Versand.
Aufgrund der EU-Mehrwertsteuerreform vom 01.07.2021 wird am Ende des Bestellprozesses der Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes erhoben.




GLOCK 17 Gen5, 4,5 mm (.177). Die CO₂-angetriebene GLOCK 17 Gen5 ist eine Airgun mit authentischem Blowback. Sie verschießt Stahl-BBs im Kaliber 4,5 Millimeter und passt in gängige Holster wie beispielsweise das Safariland oder das Blackhawk. Weitere Features sind der Metallschlitten, der Abzug mit Single- und Double-Action sowie das All-in-One-Magazin, in dem neben der CO₂-Kapsel 18 Stahl-BBs Platz haben.

18+ Jahre erforderlich.<

TECHNISCHE DATEN 5.8369

 

Energiestufe (E₀) < 3,0 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀) 115 m/s (377 fps)
Kaliber 4,5 mm (.177) BB
Antrieb 1x 12 g CO₂
Magazin- / Trommelkapazität 18 Schuss
Schusskapazität 120 Schuss
Abzug Double Action
Sicherung Schiebesicherung, Abzugzüngelsicherung
Länge 203 mm
Gewicht 680 g

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.

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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden, wenn Sie folgende Internetadresse in die Browserleiste kopieren: br /> http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die von der ZIB GmbH angebotenen Luftdruckwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

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Umarex 850 M2 4,5 mm (.177) Diabolo, 4,5 mm, < 7,5 Joule

Artikel-Nr.: 46400

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Das Umarex 850 M2 erinnert an ein traditionelles Repetier-Gewehr und wird mit einer 88-Gramm-CO₂-Kapsel angetrieben. Bei jedem Repetiervorgang gelangt das Diabolo in den starren Lauf. Dies sorgt für eine präzise Schussentwicklung ohne Energieverlust. Es bietet reichlich Ausstattung: ½"-20 UNF Gewinde, bis zu drei Picatinny-Schienen, eine demontierbare zusätzliche Schaftbacke für das Schießen mit Zielfernrohr, der Schaft aus Fiber-Kunststoff in modernem Design und das hochwertige Aluminium-Magazin.

Energiestufe (E₀) < 7,5 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀) 175 m/s (574 fps)
Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo
Antrieb 1x 88 g CO₂
Magazin- / Trommelkapazität 8 Schuss
Schusskapazität 350 Schuss
Abzug Vorzugweg verstellbar
Sicherung Schiebesicherung
Länge 1057 mm
Gewicht 3062 g

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.


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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

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Beretta Cx4 Storm XT 4,5 mm (.177) Diabolo, Schwarz

Artikel-Nr.: 46401

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Das Beretta Cx4 Storm
Faszinierend im Aussehen, leicht zu bedienen und ordentlich Power – die Beretta Cx4 Storm spielt in der Premium-Klasse der CO₂-Waffen. Optisch lehnt sie sich eng an das Original der italienischen Polizei an und wie beim Vorbild treffen Vielseitigkeit und Leistung auf Zuverlässigkeit und Präzision. Die große 88 Gramm CO₂-Kapsel reicht für rund 200 Schuss und ist platzsparend im Lochschaft untergebracht – ideal für schnelle Serien. Das Magazin fasst satte 30 Diabolos, und auf der langen Picatinny-Schiene lassen sich Zielfernrohre oder Leuchtpunktgeräte montieren. Damit wird (fast) jeder Schuss ein Treffer. Inkl. Zielfernrohr, Zweibein und Schalldämpfer.

Energiestufe (E₀) < 7,5 J
Geschossgeschwindigkeit (V₀) 175 m/s (574 fps)
Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo
Antrieb 1x 88 g CO₂
Magazin- / Trommelkapazität 30 Schuss
Schusskapazität 200 Schuss
Abzug Vorzugweg verstellbar
Sicherung Schiebesicherung
Länge 910 mm
Gewicht 3060 g

Altersnachweis 18+ Jahre erforderlich.


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Wir infomieren zum Umgang mit Luftdruck und Airsoftwaffen:

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln („BBs“) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

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